Foto: privat
Am 8.5.1949 wurde die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland durch Konrad Adenauer und die Ministerpräsidenten beschlossen und
von den Alliierten genehmigt. Sie trat am 23.5.1949 in Kraft. Unsere höchste Rechtsform garantiert Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus und die Grundrechte, z.B. die unantastbare Menschenwürde und die Freiheitsrechte – Fundamente unseres Staates.
Am 3.10.1990 wurde das GG die gesamtdeutsche Verfassung. Demokratie ist mit Recht unser höchstes Gut, sie ist der Garant für ein friedliches Zusammensein und gibt uns viele Rechte, die für die meisten Menschen in anderen Ländern der Erde nur ein Traum sind. Sie gilt es zu schützen, zu bewahren, zu verteidigen und für sie einzustehen.
Leisten wir Widerstand, wo immer an ihr gerüttelt wird. Hass und Hetze dürfen niemals Einzug halten bei uns! Wir alle sind aufgefordert, aufzustehen, statt zu schweigen, sich einzumischen, statt wegzusehen.

