Foto: J. Schleicher
Derzeit setzt die Stadt die im Mai beschlossenen Lärmschutzmaßnahmen auf verschiedenen Straßenabschnitten um. Bald gilt unter anderem auf großen Teilen des Altstadtrings 30 km/h Höchstgeschwindigkeit. „Diese einfache Maßnahme reduziert die Verkehrslärm so, als ob nur noch halb so viele Fahrzeuge unterwegs wären“ erklärt Petra Schulz, Vorsitzende des VCD Esslingen. Durch Tempo 30 wird aber auch der Unterschied in der Geschwindigkeit der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden angeglichen und der Bremsweg halbiert sich im Vergleich zu Tempo 50. Tempo 30 reduziert also nicht nur den Lärm, sondern erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr. Das schützt besonders Fußgänger*innen und Radfahrende als schwächste Verkehrsteilnehmer.
Der VCD setzt sich für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Stadtgebiet ein: „Generelles Tempo-30-in der Stadt würde den Verkehrsfluss weiter verstetigen, was nachweislich außerdem Abgas-Emissionen reduziert”, erklärt Schulz. Flächendeckend Tempo 30 sei also eine gute Maßnahme, um die Mobilitätswende voranzubringen und die Klimaziele zu erreichen. Deshalb appelliert der VCD, es der Stadt Freiburg gleichzutun: Die Freiburger Stadtverwaltung hat jüngst eine Sondergenehmigung beim BMVI beantragt, im ganzen Stadtgebiet Tempo 30 einrichten zu dürfen. In Pforzheim wurde am 15.12.2020 Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im größten Teil des Stadtgebiets beschlossen – allerdings nicht als Beitrag zur Verkehrswende, sondern wegen flächendeckender Überschreitung der Lärmgrenzwerte aufgrund des immer weiter ansteigenden Autoverkehrs.
Für die Fortschreibung zur dritten Stufe des Lärmaktionsplans 2021 nimmt die Esslinger Stadtverwaltung demnächst Anregungen zur Lärmminderung entgegen und bittet um zahlreiche Bürger*innen-Beteiligung. Alle relevanten Informationen zum Lärmaktionsplan sind online über das Rathausinformationssystem (ris.esslingen.de) einzusehen.