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Friedensbündnis Esslingen

75 Jahre Menschenrechte

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Es war ein zivilisatorischer Fortschritt der Jahre 1945 bis 1948, der das Kriegsverbot in der UNO-Charta und die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung am 10. Dezember 1948 bedeutete. In ihr wurden zum allerersten Mal individuelle Menschenrechte definiert, kodifiziert und dann universal gültig vereinbart. Die Erklärung der Menschenrechte hat zum Schutz von Menschen beigetragen. Um so wichtiger ist es, nicht nur mit Appellen für die Menschenrechte einzutreten, sondern sich für sie weltweit einzusetzen. Wir hier leben oft fast selbstverständlich mit vielen dieser Rechte als gesicherter Grundlage, wie die Präambel verkündet hat: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, … verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ mit seinen 30 Artikeln. Juli Zeh (* 1974; Juristin und Schriftstellerin) erinnert: „Menschenwürde kann man nicht an- und ausknipsen wie eine Verhörlampe. Sie ist entweder unantastbar, und zwar immer und für alle – oder existiert nicht mehr.“ „Menschenrechte verkommen zur Floskel, die man dann bemüht, wenn es gerade passt – oder weglässt, wenn es den eigenen Interessen dienlich ist. Doppelstandards wendet die Bundesregierung gegenüber vielen Ländern an, man denke an den Umgang mit Ägypten oder der Türkei. Hinsichtlich Israel und Palästina sind sie jedoch besonders eklatant. (Riad Othman, Medico, 27.06.2023) Die Länder des Südens erwarten glaubwürdige Politik, die sich in gleicher Weise für die Rechte aller weltweit einsetzt. „Eines ist seit dem 7. Oktober 2023 und seit dem Gegenangriff Israels klar: So kann’s nicht weitergehen. Never ever. Sorry. Auch wenn Israel ein legitimes Recht auf Selbstverteidigung hat. Denn – surprise – Palästinenser:innen sind auch Menschen“ so Elena Wolf (Kontext vom 15.11.2023).