ANZEIGE
Kategorien
Sozialverband VdK

14. SGB bündelt soziale Entschädigungen

Foto:

1950 wurde der Sozialverband VdK Deutschland als Dachverband gegründet. In jenem Jahr trat auch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft, für das sich der VdK stark gemacht hatte. Das BVG regelte in Deutschland bis Ende Dezember 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Und durch die entsprechende Anwendung der BVG-Leistungsvorschriften bei anderen Personenschäden war es dann zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden. In der VdK-Anfangszeit prägte das BVG die alltägliche Beratungsarbeit des damaligen Kriegsopferverbands VdK.
Zum 1. Januar 2024 wurde das Bundesversorgungsgesetz nun ins neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) übergeführt. Es bündelt das Recht der sozialen Entschädigung und regelt manches neu. Durch einheitliche Bestimmungen und eine klare Struktur sollen die Leistungen für Betroffene transparenter werden. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Menschen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe des 14. Sozialgesetzbuchs sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, von Folgen beider Weltkriege, außerdem Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sowie die Hinterbliebenen dieser Personen.