ANZEIGE
Kategorien
Die Linke Esslingen

Zweckentfremdungsverbot: Eigentum verpflichtet

Foto: Hans-Jürgen Löb

 

Die Stadt Esslingen will in Kürze eine Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum einführen. DIE LINKE sieht darin eine vernünftige Maßnahme, um leerstehenden Wohnraum der Wohnraumversorgung zur Verfügung zu stellen. Angesichts des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann solcher nicht auf Dauer leer stehen. „Eigentum verpflichtet“, heißt es in Art. 14 Im Grundgesetz. So Sieht DIE LINKE das Zweckentfremdungsverbot im Kontext zu einigen anderen Maßnahmen, um das Problem zu lösen, z.B. durch den städtischen Bau der Wohnungen in der Alleenstraße, eine Tauschbörse Haus gegen seniorengerechte Wohnung oder das Wohnraummanagement.“ DIE LINKE weist auf begrenzte Flächen für Neubauwohnungen hin. Zudem sind deren Mieten von ab 16 € für die meisten Menschen nicht bezahlbar. Deshalb muss der vorhandene Wohnraum konsequent genutzt werden, anstatt ihn u.a. aus Bequemlichkeit leer stehen zu lassen. Mit Hilfe des städtischen Wohnraummanagements lässt sich der Aufwand sehr geringhalten. Die Stadt vermittelt Menschen mit geringen Chancen auf dem freien Markt und garantiert ggf. über Jahre die Miete. Sogar Zuschüsse für eine Sanierung sind möglich. Das Zweckentfremdungsverbot greift für Wohnungen, die länger als sechs Monate leer stehen. Es gelten einige Ausnahmen, wie z.B. Hausmeisterwohnungen auf dem Betriebsgelände. Zeiten für Umbaumaßnahmen werden anerkannt. Ferienwohnungen müssen registriert werden. „Wer hier von ungerechtfertigtem Eingriff in Eigentumsrecht spricht, dem empfehlen wir das Grundgesetz als Lektüre. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit Menschen, die sich für eine Wohnung die Hacken wund gelaufen haben.“, spricht LINKEN- Stadtrat Tobias Hardt die Satzung von der Panikmache der Freien Wähler frei.