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CDU Esslingen

Vereinfachung für neue Gastrobetriebe

Foto: cdu

Der Ministerrat hat ein neues Landesgaststättengesetz in den Landtag eingebracht. Ziel ist der Abbau von Bürokratie durch die Umstellung vom bisherigen Erlaubnisverfahren auf ein einfaches Anzeigeverfahren. Künftig müssen Gastronomiebetriebe ihre Tätigkeit nur noch anzeigen, anstatt eine Genehmigung zu beantragen. Damit entfallen aufwändige Prüfungen sowie umfangreiche Unterlagen. Auch die sogenannte Gestattung für vorübergehende Veranstaltungen entfällt – diese sind nur noch anzuzeigen.

„Dieser Gesetzesantrag ist längst überfällig, um unsere Gastronomie auf effiziente Art zu entlasten“, konstatiert der Esslinger Landtagsabgeordnete Andreas Deuschle. Dass dadurch auch 3,5 Millionen Euro finanzielle Entlastungen bei der zuständigen Behörde sowie 9,75 Millionen Euro in der Gastronomie gespart werden können, findet Deuschle „ein klassisches win-win für beide Seiten.“ Er hoffe, dass der Gesetzentwurf wie geplant noch 2025 verabschiedet werden kann.

Die Anzeige nach dem Gaststättengesetz wird mit der Gewerbeanzeige zusammengelegt, sodass Gründerinnen und Gründer nur noch eine Meldung machen müssen.

Die Eingriffsrechte der Bau- und Immissionsschutzbehörden bleiben bestehen.

Neu ist die verpflichtende Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung für Betreiber ohne entsprechende Vorkenntnisse. Diese Schulung vermittelt unter anderem lebensmittelrechtliche Grundlagen und wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.

Das Gesetz geht auf die Entlastungsallianz Baden-Württemberg zurück und wurde mit Branchenverbänden abgestimmt.