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Sozialverband VdK

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert

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Die wegen der Corona-Pandemie geschaffenen Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen wurden im November über den Jahreswechsel hinaus und bis zum 31. März 2021 per Gesetz verlängert. So will man sicherstellen, dass jeder schnell und relativ unbürokratisch die nötige Unterstützung zum Lebensunterhalt im Bedarfsfall bekommen kann. Dies betrifft den Zugang zum Arbeitslosengeld (ALG) II sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Demnach ist die Vermögensprüfung für sechs Monate ab Bewilligung ausgesetzt und die Wohn- und Heizkosten werden voll anerkannt. Betroffene können entsprechende Anträge beim Jobcenter im ALG-Falle beziehungsweise beim Sozialamt stellen.

Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine bundesweit mehr als zwei Millionen Mitglieder, darunter 245 000 Mitglieder in Baden-Württemberg, bei Streitfällen mit Sozialbehörden und Sozialversicherungsträgern. Der VdK-Sozialrechtsschutz gehört seit Anbeginn des Verbands vor rund 75 Jahren zu den Kernaufgaben. Darüber hinaus gibt es zwischenzeitlich viele weitere Serviceleistungen.