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Umweltbundesamt: Schulen sicher offen halten. Wie?

Das Umweltbundesamt UBA hat seine Empfehlung zu Lüften, Masken, mobile Luftfilter präzisiert:

MASKEN:
Das UBA verweist auf Untersuchungen der Uni Bonn. Diese konnten zeigen, dass das Tragen von FFP2-/OP-Masken die Anzahl von infektiösen Areosole in Räumen um über 99% senkt. Aus unserer Sicht sind gut sitzende Alltagsmasken ebenfalls sinnvoll.

LÜFTEN:
Hier unterscheidet das UBA nach der räumlichen Situation von Klassenräumen:
Klassenzimmer der Kategorie 1 sind gut belüftbar, weil raumlufttechnische Anlage vorhanden oder Fenster weit zu öffnen sind. Hier sind keine mobilen Luftreiniger notwendig. Regelmäßiges Stosslüften und das Einhalten der AHA-Regeln bieten hohen Infektionsschutz.

Bei Räumen der Kategorie 2 gibt es keine raumlufttechnische Anlagen und Fenster können nur gekippt werden. Hier sollten zwingend dezentrale Zu- und Abluftanlagen installiert werden. Alternativ können fachgerecht aufgestellte mobile Luftreiniger das Infektionsrisiko zusammen mit AHA-Regeln reduzieren.

Räume der Kategorie 3, die wegen ihrer bauliche Situation ohne Frischluftzufuhr bleiben, sind laut UBA für den Unterricht untauglich, mit oder ohne Pandemie. Hohe CO2-Konzentration schränken die Lernfähigkeit ein, verursachen Kopfschmerzen und Übelkeit.

Das UBA schätzt, dass 15-25% der Klassenräume nur der Kategorie 2 entsprechen. Hier würden einfache Zu- und Abluftanlage gute Ergebnisse liefern. Alternativ könnten mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Diese müssen aber fachgerecht betrieben werden. Eine Luftwechselrate von 5-6 pro Stunde muss gewährleistet sein. Es ist die Lärmentwicklung solcher Geräte und die Wirksamkeit über den gesamten Raum zu berücksichtigen. Aus unserer Sicht sind Zu- und Abluftanlagen deshalb besser. UBA: „Mobile Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Es muss trotzdem regelmäßig gelüftet werden.“