Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird nicht garantiert, solange Schadstoffe unsere Atemluft stärker belasten als von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlen! In Esslingen liegt die Feinstaubbelastung darüber. Einzig der geltende Grenzwert für NO2 entspricht der WHO-Empfehlung und konnte 2019 erstmalig knapp unterschritten werden. Anstelle eines verbindlichen Luftreinhalteplans hat das Regierungspräsidium Maßnahmen vorgeschlagen: AUTOFREIE INNENSTADT: Zitat Stadt… Weiterlesen

