Foto: DIE LINKE, Berlin Wie von der Bundesregierung beschlossen wurde, gibt es für Wohngeldbezieher, Studenten, Azubis und teilweise Schüler unterschiedliche Regelungen des Zuschusses. Dabei gilt folgendes:Wohngeldbezieher müssen für einen Anspruch auf den Zuschuß in den Monaten Sept. bis Dez. 2022 mindesten in einem der Monate Wohngeld bezogen haben. Für diese Personengruppe beträgt er mindestens 415… Weiterlesen
Heizkostenzuschuß II
