Foto: J. Schleicher
Aus Anlass des Abrisses und Neubaus der Hanns-Martin-Schleyer-Brücke hat die Stadtverwaltung in einem Schreiben (ausschließlich) die Fahrzeuglenker*innen aus Mettingen, Weil und Brühl um Verständnis für entstehende Unannehmlichkeiten gebeten. Petra Blank, Mitglied im Kreisvorstand des VCDs und Anwohnerin meint dazu: „Fußgänger*innen und Nutzer*innen des ÖPNV sind vom Abriss und den Umleitungen in mindestens gleichem Umfang betroffen; sie werden aber im Schreiben der Stadtverwaltung “vergessen”. Zum Beispiel müssen Kinder, die von Mettingen auf den Sportplatz in Weil wollen, nach der derzeitigen Planung einen Umweg über die Unterführung zum Neckar-Center in Kauf nehmen.” Wenn die B10-Brücke wirklich für den Fußverkehr gesperrt werden sollte, beträgt die Fußentfernung zwischen Mettingen und dem Sportplatz durch diesen Umweg 4 km.
Der Verkehrsclub Deutschland macht sich dafür stark, dass für die gesamte Dauer der Sperrung die direkte Anbindung von Brühl nach Weil – wie sie für den Kfz-Verkehr gewähleistet wird – über die B10-Brücke auch für Fußgänger*innen offen bleibt. Weil während der Sperrung mit viel geringeren Kfz-Zahlen auf dieser Strecke gerechnet wird, kann mindestens eine Fahrspur als Fußweg umgewidmet werden. Damit wäre auch die Bushaltestelle „Weil Württemberg“ in 5 Minuten aus Brühl erreichbar, verglichen mit der doppelt so langen Fußstrecke zur geplanten Ersatzhaltestelle „Weil“ bei Neckarcenter. Das wäre ein minimales Zugeständnis an die Einwohnerschaft von Brühl, die jetzt für 2 Jahre komplett vom ÖPNV abgehängt werden wird.