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SPD Esslingen

SPD beantragt Prüfung Verpackungssteuer

Foto: SPD

Lange Zeit war unklar, ob Kommunen eine eigene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen erheben dürfen oder ob sie damit gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Verpackungssteuer kann auf kommunaler Ebene auf nicht wiederverwendbare Verpackungen oder Geschirr erhoben werden, sofern dieses zur Abgabe von Speisen und Getränken dient, die direkt vor Ort verzehrt oder mitgenommen werden Auch die Esslinger Sozialdemokraten wollten schon vor längerer Zeit eine entsprechende Initiative nach dem Tübinger Vorbild ergreifen. Doch dann kam ein Stopp des Verwaltungsgerichts für diese kommunale Steuer. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht in Leipzig die Tübinger Verpackungssteuer-Satzung im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Gemeinderatsfraktion nun folgenden Prüfantrag: Die Stadt Esslingen möge pürfen, in welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis die Erhe-bung einer kommunalen Verpackungssteuer auf Einmalverpackungen sowie Wegwerfgeschirr und -besteck steht. Ausgenommen sollen kompostierbare und plastikfreie Verpackungen sein. Dabei gelte es, die der Höhe nach zu kalkulierenden Steuereinnahmen sowie den kommunalen Verwaltungs- und Kontrollaufwand zu erheben, so die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. „Eine solche kommunale Steuer könnte bei positivem Kosten-Nutzen-Verhältnis dazu beitragen, unnötigen Müll zu vermeiden und den Einsatz von Mehrweggeschirr erhöhen,“ begründet SPD-Stadtrat Florian Dieringer, selbstständiger Konditor und selbst im Gastgewerbe tätig, die Initiative seiner Fraktion. „Das nützt dem Klima, reduziert Entsorgungsaufwand und erhöht durch mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum das Gefühl von Sicherheit und Ordnung,“ so die SPD abschließend in dem von Nicolas Fink, Christa Müller und Florian Dieringer unterzeichneten Antrag.

 

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