Foto: Dr. Philipp Braitinger
Die Stadt Esslingen hat in Hinblick auf das Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht Möglichkeiten unser Projekt zu fördern. Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetz wurden die bisherigen Obergrenzen der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ) geändert und gelten jetzt als Orientierungswerte. Zudem besteht die Option die Abstandsflächenregelung einer Ortssatzung zu verändern. Die Stadt hat damit eine erhöhte Flexibilität, soweit die gestalterische, städtebauliche, technische und nachbarrechtliche Verträglichkeit sichergestellt ist. So könnte Esslingen die bauplanerischen Vorgaben zu Fassaden, Dachformen, Dachneigungen und Dacheindeckungen, Anpassung von Trauf- oder Firsthöhen im urbanen Raum durch eine Ortssatzung anpassen und somit eine Nachverdichtung vereinfachen. www.VillaWunderVoll.de