Foto: VCD Esslingen
Wer sich öfter zu Fuß durch Esslingen bewegt, weiß wie wichtig freie Gehwege und gut übersehbare Kreuzungen sind. Beim Kreuzen von Querstraßen, von Gehwegecke zu Gehwegecke, ist freie Sicht sowohl für Fußgänger*innen als auch für Fahrzeuge entscheidend, zur Vermeidung von Unfällen.
Parken und Halten ist deshalb im Bereich von 5 Metern, zum Schnittpunkt der Gehwegecke, nicht erlaubt. Insbesondere Kinder werden durch „Eckenparker“ verdeckt. Abbiegende Fahrzeugen fehlt die Sicht. Personen mit Rollatoren und Rollstühlen sind auf freie Bordsteinabsenkungen angewiesen, die sich an den Gehwegecken befinde. Nicht zuletzt behindern immer wieder auch zugeparkte Ecken die Fahrt zur Einsatzstelle von Feuerwehr und Krankenwagen. Die städtische Ordnungsbehörde ahndet das Halten und Parken im „5-Meter-Bereich“ mit bis zu 110€. Je nachdem wie lange der Verstoß begangen wird und ob eine Behinderung oder gar eine Gefährdung daraus folgt.
Fast jeder kennt wohl in Esslingen Stellen an denen öfter mal Ecken zugeparkt sind. Ihr Hinweis an vollzugsdienst@esslingen.de oder per Telefon (Anrufbeantworter) 0711 / 35 12 28 68 hilft dem Ordnungsamt Fußverbindungen sicher zu machen und freie zu erhalten.