Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, fallen zahlreiche Aufgaben an. Neben der Bestattung muss man unter anderem die Sterbeurkunde ausstellen lassen, Versicherungen informieren, und die Hinterbliebenen-Rente beantragen. Die Bearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung dauert oft länger, weshalb ein Antrag auf Vorauszahlung möglich ist. Wer Berechtigt ist, welche Voraussetzungen erforderlich sind und was alles gemacht werden muss erfahren Sie beim Sozialverband VdK. So informiert VdK-TV Ratsuchende in dem Film „Ratgeber Rente Teil 4: Die Witwen- und Witwerrente“ Im VdK-Videoportal www.vdktv.de finden Sie diesen informativen Film neben vielen anderen interessanten Informationen.
Für Beratung und rechtliche Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen steht die Sozialrechtsreferentin des VdK-Kreisverbandes Frau Khaliefi zur Verfügung. Termine erfolgen derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0711-203 731 60 oder an srg-esslingen@vdk.de per Mail.