Foto: Deutscher Bundestag
Der Bundestag und der Bundesrat haben am 25. November 2022 das Bürgergeld beschlossen und damit den im Vermittlungsausschuss erreichten Kompromiss angenommen. Damit kann das Bürgergeld zum 01. Januar 2023 mit wesentlichen Verbesserungen in Kraft treten.
Die Einführung des Bürgergeldes ist die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre. Die Ampelkoalition bringt damit eines ihrer wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben voran: Eine neue Grundsicherung, die für Millionen Menschen in Zeiten des Umbruchs und der Krise mehr Sicherheit und neue Perspektiven schafft.
Das Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit. Künftig wollen wir die Inflation bei der Anpassung der Regelsätze stärker berücksichtigen – eine entscheidende Verbesserung. Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld im Vergleich zum Status Quo um mehr als 50 Euro auf 502 Euro erhöht. Wer in einer Krise auf Unterstützung angewiesen ist, kann Bürgergeld erhalten, ohne direkt finanzielle Rücklagen für das Alter aufzulösen oder sich im angespannten Wohnungsmarkt auf die Suche nach einer etwas kleineren Wohnung machen zu müssen. So können sich die Menschen auf die Jobsuche oder eine Weiterbildung konzentrieren, statt Angst vor dem Abstieg zu haben. Das sichern wir mit einem deutlich höheren geschützten Vermögen und besseren Regeln bezüglich des Wohnens ab.
Auch ist das Bürgergeld ein wichtiges Signal an Wirtschaft, Handwerk und Industrie, da der Fachkräftemangel gezielt angegangen wird. Mit dem Bürgergeld unterstützen wir die berufliche Weiterentwicklung bis hin zu einem echten beruflichen Neuanfang, mit individueller Förderung und Beratung. Das Bürgergeld schafft neue Anreize zur Weiterbildung, gezielter Berufsorientierung und langfristiger Integration in den Arbeitsmarkt. In Zukunft geht es um eine Kooperation auf Augenhöhe zwischen Bürgergeld-Beziehenden und den Jobcenter-Mitarbeiter*innen. Ermutigung und Unterstützung gehören dabei zu den zentralen Bausteinen.