Foto: Deutscher Bundestag
Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Parteien eine Wahlrechtsreform beschlossen. Aktuell besteht der Bundestag aus 736 Abgeordneten – das ist fast ein Viertel mehr als die derzeitige gesetzliche Sollgröße von 598. Der Gesetzentwurf sieht für den Bundestag künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen vor, also über 100 Abordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab. So können wir garantieren, dass der Deutsche Bundestag nicht weiter anwächst. Auch die sogenannte Grundmandatsklausel wird gestrichen, nach der Parteien auch dann in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten, also auch der Wahlkreis Esslingen. Mit der Wahlrechtsreform setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um. Leider ist es nicht gelungen, die Wahlrechtsreform mit Unterstützung aller demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag zu verabschieden, obwohl wir in den vergangenen Wochen viele Gespräche, auch mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt, und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag vorgenommen haben. Die Reform hat ein gerechtes Wahlrecht zum Ziel. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien und nicht nur auf diejenigen Parteien mit Überhangsmandaten – also auch auf uns selbst.