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„Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche Riester-Zulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Anträge für „Wohn-Riester“ gehen laut DRV hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die DRV Baden-Württemberg empfiehlt einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. Die Sparer sollten aber prüfen, ob sich Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen wie Hochzeit, Geburt oder Kindergeld-Wegfall ergeben haben. „Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen“, so die DRV. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Für U25 sind einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus möglich. Bei der Berechnung von Zulagenhöhe und Eigenanteil können die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung weiterhelfen: www.ihre-vorsorge.de oder www.riester.deutsche-rentenversicherung.de