Foto: SV 1845 Esslingen e.V.
Rehasport ist ein ärztlich verordnetes Gruppentraining, welches von einer lizenzierten Übungsleiterin geleitet wird. Durch die speziellen sowie vielseitigen Anwendungen von sportlichen (Gymnastik-)Übungen, spricht man auch gerne von einem Therapiekonzept. Wer hat Anspruch? Gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationssport Leistungen haben ausschließlich Patienten, die sich in einer ärztlichen Behandlung befinden oder in einer stationären medizinischen Rehabilitation waren. Infolgedessen kann nur ein Arzt Rehasport verordnen, sofern eine Teilnahme am Rehasport nicht auf eigene Kosten, z.B. mit Zehnerkarte, erfolgt. Durch eine solche ärztliche Verordnung erhalten Rehasportler Anspruch auf Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Privat Versicherte müssen die Kostenübernahme im Voraus mit ihrer Kasse abklären. Ziele des Rehasports: Rehabilitationssport ist ein Konzept, das auf Bewegungstraining anstelle von Behandlungen mit Medikamenten setzt. Primäre Ziele des Rehasports sind die Verbesserung der Vitalität sowie der Mobilität von Patienten. Wichtige Ziele sind u.a. die Reduktion bzw. Linderung von (chronischen) Schmerzen, die Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben, die Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination und Mobilität, die Stärkung von Kraft, Ausdauer sowie Selbstbewusstsein, eine positive Gruppendynamik sowie Erfahrungsaustausch für Patienten. Der SV185 – Abteilung Rehasport: