Foto: Altherr-König
Zur Freude des Friedensbündnisses trat der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) am 22.01.2021 in Kraft, angenommen von 122 und ratifiziert von mittlerweile 51 Staaten. Er verbietet den Vertragsstaaten Entwicklung, Test, Produktion, Erwerb, Lagerung, Transfer, Stationierung, Einsatz und Androhung eines Einsatzes von Atomwaffen, sowie die Unterstützung der verbotenen Aktivitäten. Er stellt damit die konsequente Weiterentwicklung des älteren Atomwaffensperrvertrags dar, der nur die redliche Absicht, Verhandlungen über nukleare Abrüstung zu führen, und keine Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung enthält. Staaten, die Atomwaffen besitzen oder in der NATO daran teilhaben – darunter Deutschland, sperren sich, ihre Unterschrift unter den Atomwaffenverbotsantrag zu setzen. Die Bundesregierung behauptet, sie könne diesem Vertrag nicht beitreten, da es im Widerspruch zum Atomwaffensperrvertrag (NVV) stehe. Das sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestags komplett anders: „Die rechtliche ‚Fortschreibung‘ des Atomwaffenverbotsvertrags besteht vor allen Dingen darin, dass er – im Gegensatz zum NVV- konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert.“
Deutschland muss endlich dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten! Dafür ist es notwendig, dass noch viele Städte und Gemeinden Druck machen von unten. Denn sie sind es, die unter einem nuklearen Krieg oder Unfall leiden. Der Gemeinderat Esslingen ist dem ICAN-Städteappell beigetreten und fordert damit die Bundesregierung auf, dem Vertrag beizutreten.