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Notfallvertretungsrecht ab 2023

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Esslinger Initiative e.V.

Zum 1.1.2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Ein Teil der Änderungen ist die Einführung eines gegenseitigen Vertretungsrechts von Ehegatten in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge und gilt für 6 Monate. Bei Bedarf muss danach eine Betreuung eingerichtet werden. Das neue Recht umfasst Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe und freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Bettgitter, Gurte, Beruhigungsmittel.

Diese Gesundheitssorge ist in auch in Vollmachten enthalten. Andere wichtige Inhalte gibt es aber nur in Vollmachten (Vorsorge-oder Generalvollmacht), wie Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Vertretung bei Behörden, Vermögenssorge und Finanzen, Post-und Fernmeldeangelegenheiten, digitale Dateien, Vertretung vor Gericht u.ä.

Um für den „Fall des Falles“ auf der sicheren Seite zu sein ist es nötig, ab 18 Jahren(!) eine Vollmacht, Patientenverfügung und ggf. eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Die Esslinger Initiative e.V. bietet zu diesen Papieren kostenlose Beratungen an.

Terminvergabe durch den StadtSeniorenRat: freitags von 9-11 Uhr unter Telefon 357420. Kontakt auch unter esslinger-initiative@forum-esslingen.de