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Das kommunale Vorkaufsrecht ist für viele Kommunen ein wichtiges Mittel, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, den Mietenanstieg zu stoppen und den sozialen Zusammenhalt in den Städten zu erhalten. Insbesondere gilt dies für Milieuschutzgebiete, in denen der Verdrängungsdruck nachweislich besonders hoch ist. Als Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom November 2021 ist aber das kommunale Vorkaufsrecht nur noch bei vorliegenden baulichen Mängeln oder Missständen anwendbar. Dies macht die bisherige Praxis der Kommunen zur Anwendung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten nahezu unmöglich.
DIE LINKE im Bundestag fordert die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. Ihre Gesetzesvorlage wurde kürzlich zur Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. „Damit das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten als wichtiges kommunales Instrument gegen Verdrängung erhalten bleibt und schnellstmöglich wieder Anwendung finden kann, ist eine sofortige rechtssichere Neufassung notwendig“, heißt es in dem Antrag. “Es muss auch wieder die Anwendung bei zukünftig zu erwartender erhaltungswidriger Nutzungsabsicht ermöglicht werden.”
Darüberhinaus fordert DIE LINKE den Ausverkauf der Städte zu stoppen durch die Ausweitung des Vorkaufsrechts auf alle Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet, die Verlängerung der Ausübungsfrist auf sechs Monate sowie die Preislimitierung zu einem sozialverträglichen Wert, somit Bodenpreissteigerungen zu bekämpfen. Diese Vorschläge sollten im Rahmen der kommenden Novellierung des Baugesetzbuches angegangen werden. Wir setzen unsere Priorität eindeutig auf die Überführung von „Bauland in Gemeinschaftshand”.