Foto: ADFC
Am Freitag, den 20. Oktober 2023, beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Wenn das Gesetz nun noch den Bundesrat passiert – voraussichtlich am 24. November –, dann hat das StVG neue Ziele.
Der ADFC hat seit vielen Jahren darauf gedrängt, dass das aus der Kaiserzeit stammende Straßenverkehrsgesetz modernisiert wird. Denn es priorisiert den Kraftfahrzeugverkehr, dem sich alle anderen Fortbewegungsarten unterzuordnen haben. Bereits 2019 hat der ADFC deswegen einen konkreten Vorschlag für ein modernes StVG gemacht, das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz.
Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs, so der ADFC, darf nicht länger die übergeordnete Zielsetzung des Straßenverkehrsgesetzes sein. Heute müssen Mensch und Gemeinwohl im Zentrum stehen. Ein modernes Straßenverkehrsgesetz (StVG) muss nachhaltigen Mobilitätsformen wie dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, den Vorrang einräumen.
Der ADFC hat sich dafür eingesetzt, dass im StVG neue Ziele Eingang finden: Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und die städtebauliche Entwicklung sollen künftig mitberücksichtigt werden. Das war im Koalitionsvertrag der Ampel auch vereinbart.
Nach zwei Jahren ist die Ampel-Koalition endlich ihrer Selbstverpflichtung nachgekommen und hat die mehr als überfällige Reform des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht. Am 20. Oktober hat der Bundestag die Reform beschlossen. Der ADFC sieht das als großen Erfolg, wenngleich inhaltlich mehr möglich gewesen wäre.
“Dass das Straßenverkehrsgesetz nun die neuen Ziele zum Klima-, Umwelt- sowie Gesundheitsschutz und zur städtebaulichen Entwicklung enthält, ist ein großer Schritt nach vorne”, sagt die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters. “Jetzt haben die Kommunen neue Gestaltungsspielräume, um vor Ort nachhaltige Mobilitätskonzepte umsetzen zu können. Dafür hat der ADFC lange gekämpft und freut sich nun über diesen großen Erfolg.“