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Sozialverband VdK

Neues im Sozialrecht in 2022

Zum 1. Januar 2022 treten einige sozialrechtliche Änderungen in Kraft. Beispielsweise steigt der gesetzliche Mindestlohn, den es seit 2015 gibt, von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum Juli 2022 wird er dann erneut steigen – auf 10,45 Euro. In der Grundsicherung erhöhen sich die Regelsätze. Das betrifft Arbeitslosengeld II, das sogenannte Hartz IV, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zur Pflege: Alleinstehende erhalten dann 449 statt 446 Euro. Für Erwachsene, die in stationären Einrichtungen leben, beträgt der Satz 360 statt 357 Euro. Kinder bis fünf Jahre bekommen 285 statt 283 Euro. Für Sechs- bis 13-Jährige gibt es 311 statt 309 Euro und für 14- bis 17-jährige Jugendliche 376 statt 373 Euro. Für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr erhöht sich der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 auf 0,35 Prozent des Bruttogehalts. Neu ist auch, dass ab Januar Arztpraxen verpflichtet sind, sogenannte E-Rezepte auszustellen. In der Apotheke können sie dann per Smartphone vorgezeigt werden oder man zeigt den Papierausdruck, den man vom Arzt erhalten hat.