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Omas gegen Rechts Esslingen

Meinungsfreiheit

Foto: Illustration: OMAS GEGEN RECHTS ESSLINGEN unter Verwendung von ChatGPT

Wir Omas und Opas kommen aus einer Zeit, in der die Tageszeitung neben dem Rundfunk und später dem Fernsehen die wichtigste Informationsquelle war. Deshalb spricht das Grundgesetz aus dem Jahr 1949 in Artikel fünf auch von Pressefreiheit. Heute sind damit alle Medien, auch das Internet und soziale Plattformen gemeint. Pressefreiheit meint, dass eine freie Berichterstattung vom Staat gewährleistet wird und eine Zensur nicht stattfindet. Darüber hinaus hat jeder „das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. (Art. 5.1 GG)

Diese Rechte, so heißt es weiter, finden ihre Schranken in Gesetzesvorschriften. Dazu gehören etwa Beleidigungen von Einzelpersonen oder Personengruppen, der Aufruf zu Gewalt oder das Leugnen nationalsozialistischer Verbrechen.

In autoritären Regimen wird die Pressefreiheit als erstes eingeschränkt. Menschen sollen nur Zugang zu den Informationen bekommen, die der Meinung der Regierung entsprechen. Die Veröffentlichung unerwünschter Inhalte ist verboten, wird behindert, verfolgt und bestraft. Medienfreiheit ist eines der wichtigsten Elemente einer freiheitlichen Gesellschaft.

Wie gelingt Verständigung, wenn Meinungen subjektiv sind, und woran kann Verständigung scheitern? Diskutieren Sie mit uns über Meinungsfreiheit am Infostand von OMAS GEGEN RECHTS Esslingen am Samstag, 7. Februar, von 10.30 bis 14 Uhr am Bahnhofplatz.