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Sozialverband VdK

Krankengeld wird trotzdem ausgezahlt

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Was passiert, wenn die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Patienten zu spät elektronisch an die Krankenkasse übermittelt? „Die Krankenkasse muss in jedem Fall trotzdem das Krankengeld zahlen“, erklärt VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić. Eine verspätete Krankmeldung durch die Arztpraxis dürfe niemals zu Lasten des Versicherten gehen, die Krankenkasse dürfe die Auszahlung nicht verweigern.

Seit 2021 sind Kassenärzte verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen zu melden. Und falls das Krankengeld nicht kommt, weil die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb einer Woche übermittelt hat? „Wenden Sie sich direkt an die Krankenkasse und stellen Sie klar, dass die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet, gemeldet hat“, rät VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić. Zu beachten ist: Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber auch weiterhin über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die auf Minijob-Basis außerhalb von Privathaushalten beschäftigt sind. Der Arbeitnehmer kann dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.