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Keine Entschädigung bei Kita-Streik

Foto: dpa

Wird eine Kita bestreikt, müssen die Eltern in Esslingen weiterhin die vollen Gebühren bezahlen. Der Ausschuss für Bildung, Erziehung und Betreuung hat in seiner jüngsten Sitzung einen Antrag der Linken mehrheitlich abgelehnt. Die hatten gefordert, dass die Stadt 25 Euro für jeden Tag zurückerstattet, an dem Einrichtungen schließen oder ihr Angebot wegen Arbeitsniederlegungen des Personals einschränken müssen. Die Linken hatten argumentiert, dass die Stadt an diesen Tagen keine Ausgaben für das Personal habe, weil der Lohn während eines Streiks von den Gewerkschaften ersetzt würde.
Die Verwaltung hatte dem Gremium in einer Beratungsvorlage vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen. Ein Streik sei ein Ereignis, das der Träger nicht zu verantworten habe, somit bestehe keine Rückerstattungspflicht. Das spiegle sich in der Entgeltordnung wider, zu der die Eltern bei Vertragsabschluss ihre Zustimmung erteilen. Die Verwaltung argumentierte, dass die tatsächlichen Betriebskosten   ohnehin nicht annähernd durch Elternentgelte gedeckt würden und die Allgemeinheit einen großen Teil der Kosten mittrage. Auch seien die Gebühren, die Familien bezahlen müssten,  wegen unterschiedlicher Rabatte nur schwer zu vergleichen. In vielen Fällen würde die geforderte Rückerstattung von pauschal 25 Euro pro Tag die fälligen Entgelte überschreiten.
Die Kita-Gebühren hatten in Esslingen zuletzt für Wirbel gesorgt. Seit März sind die Kosten vor allem für Eltern mit jüngeren Kindern  gestiegen. Ab 2025 wird es teils nochmals teurer, wenn Zuschläge etwa für U-3-Kinder automatisch angehoben werden.  (pep)