Foto: dpa
Der Deutsche Wetterdienst hat für den Kreis Esslingen die Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen, die zweithöchste Warnstufe, die es gibt. Sie gilt seit Sonntag. Es herrscht bis 31. Oktober das gesetzlich vorgegebene Rauchverbot. Zigaretten dürfen auf keinen Fall in die Landschaft geworfen werden. Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Waldrand gesetzlich verboten. Auf Grillwiesen – etwa an der Esslinger Römerstraße – dürfen ausschließlich die vorhandenen Grillstellen benutzt und mitgebrachte Grillgeräte nur innerhalb des zugelassen Bereiches aufgestellt werden. Heiße Asche darf nur in den vorgesehenen Aschebehältern entsorgt werden. Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Vom heißen Auspuff geht Brandgefahr aus. Zufahrts- und Rettungswege müssen ständig für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Wer einen Waldbrand bemerkt, wählt umgehend die Notrufnummer 112 und informiert die Leitstelle. (red)