Foto: Parents for future Esslingen
Am 29.04.2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das deutsche Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig. Ein sensationeller Erfolg für die teils sehr jungen Klimaaktivist*innen, die Beschwerde eingereicht hatten – und eine Ohrfeige für die „Klimakanzlerin“ Merkel und ihre Regierungskoalition! Damit die Erderhitzung nicht 1,5 Grad überschreitet und unumkehrbare Beschleunigungen der Erhitzung (Kipppunkte) eintreten, müssen wir weltweit aufhören, CO2 auszustoßen – aus Kohle-, Gas- und Ölverbrennung und aus der Landwirtschaft. Das Klimaschutzgesetz sieht vor, den CO2-Ausstoß bis 2050 auf null zu bringen. Es plant dafür aber nur Maßnahmen bis 2030 und verschiebt drastische Veränderungen in Verkehr, Wohnen, Landwirtschaft und Industrie auf die Jahrzehnte danach. Für das Bundesverfassungsgericht ist dies eine verfassungswidrige Freiheitseinschränkung junger Menschen. Je mehr Freiheit beim CO2-Ausstoß noch bis 2030 zugelassen wird, desto massiver werden die Einschränkungen und Kosten für die Generationen danach sein. Regierungspolitiker*innen beteuern nun, dass sie schon immer für schnelle, drastische Klimaschutz-Maßnahmen waren, die größten Bremser tun dies am lautesten. Die Bürger*innen haben die Chance, bei der Bundestagswahl diesen Herbst echten Klimaschutz zu wählen.