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PedES – Initiative für Fußverkehr in Esslingen

Hier nicht! Falschparken, Teil 2

Foto: PedES

Falschparken ist gefährlich. Es behindert und gefährdet Fußgänger:innen, insbesondere Kinder, sowie Menschen, die mit Kinderwagen, Gehilfe oder Rollstuhl unterwegs sind. Wir stellen die häufigsten Vergehen vor. Diesmal: Parken auf dem Gehweg.

Gehwege sind zum Gehen da. Diese Binsenweisheit scheint zunehmend in Vergessenheit zu geraten. Denn immer mehr Fuß- und Gehwege werden als Parkplatz missbraucht. Dabei ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung ein generelles Nutzungsverbot für Kraftfahrzeuge: Diese dürfen auf Gehwegen weder fahren noch halten oder gar parken, auch nicht mit zwei Rädern. Wer dagegen verstößt, muss nach der novellierten Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Hinzu kommen unter Umständen erhebliche Gebühren für das Abschleppen.

Dabei geht es nicht nur um den Verstoß gegen Regeln. Das Parken auf ohnehin oft zu schmalen Gehwegen nimmt älteren Menschen, körperlich Behinderten und Eltern mit Kinderwagen ihr Recht, sich frei und sicher in der Stadt fortzubewegen. Nach den einschlägigen Regelwerken ist bereits bei Gehwegbreiten unter 2,10 Metern keine Barrierefreiheit gegeben. Doch auf diese besteht nach dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz von 2002 ein Rechtsanspruch. Schon deshalb ist es dringend geboten, dass das Ordnungsamt künftig noch konsequenter gegen das Parken auf Gehwegen vorgeht. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt!