Foto: Jörg Sanzenbacher
Der Kreis Esslingen will in Schulen zur Senkung der Infektionsgefahr mobile Luftreiniger einsetzen. Die Stadt Esslingen lehnt das mit Berufung auf das Umweltbundesamt UBA ab.
Hier eine Zusammenfassung der UBA-Empfehlung:
Einzig Luftreiniger mit Gewebefilter der Filterklasse H13 oder H14 können einen nachgewiesenen, ergänzenden Infektionsschutz bieten, wenn mindestens ein 5-facher Luftumsatz pro Stunde gewährleistet ist. Von anderen Techniken, z.B. geringe Filterklasse, Wasser, Ionen, Ozon- oder UV-Licht-Desinfektion rät das UBA ab. Entweder verschlimmern solche Geräte die Infektionsgefahr oder bergen andere Gesundheitsrisiken.
DAS UBA GIBT FOLGENDE EMPFEHLUNG ZUR SENKUNG DER INFEKTIONSGEFAHR IN INNENRÄUMEN:
WENN MÖGLICH: Regelmäßiges Querlüften PLUS Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes!
ANSONSTEN: Regelmäßiges Stoßlüften PLUS Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes!
NUR ERGÄNZEND: Entsprechend klassifizierte und dimensionierte mobile Luftreiniger!
In Räume, bei denen regelmäßiges Stoßlüften nicht möglich ist, sollte laut UBA KEIN Unterricht stattfinden! Hier besteht hohes Infektionsrisiko. Gleichzeitig wird die Konzentrationsfähigkeit durch CO2-Anreicherung beeinträchtigt. Eine CO2-Anreicherung kann nur durch Fenster- oder Anlagenlüften vermieden werden.
Luftreiniger der Filterklassen H13 oder H14 filtern Feinstaub/Aerosole aus der Luft. Zur Senkung der Infektionsgefahr dürfen sie regelmäßiges Stoßlüften oder einen Mund-Nasen-Schutz nicht ersetzen, weil ihre Filterwirkung langsam erfolgt.
Zur Senkung der Feinstaubbelastung in Innenräumen leisten diese Geräte jedoch wertvolle Dienste, wenn die Luft – wie in Esslingen – stark belastet ist. Helfen Sie mit unsere Luft zu verbessern: Verzichten Sie auf das Betreiben von Holzöfen, wenn eine andere Heizung vorhanden ist! Vermeiden Sie Kurzstreckenfahrten mit dem Auto, gehen Sie statt dessen lieber zu Fuß oder nehmen Sie das Fahrrad!