Foto: DIE LINKE, Berlin
Wie von der Bundesregierung beschlossen wurde, gibt es für Wohngeldbezieher, Studenten, Azubis und teilweise Schüler unterschiedliche Regelungen des Zuschusses.
Dabei gilt folgendes:
Wohngeldbezieher müssen für einen Anspruch auf den Zuschuß in den Monaten Sept. bis Dez. 2022 mindesten in einem der Monate Wohngeld bezogen haben. Für diese Personengruppe beträgt er mindestens 415 Euro (Belegung der Wohnung mit 1 Person). Bei 2 Personen sind es 540 Euro, bei jeder weiteren Person 100 Euro mehr.
Studenten, Azubis und manche Schüler erhalten pauschal 345 Euro. Voraussetzung ist, daß sie nicht bei den Eltern wohnen und Bafög, Aufstiegs-Bafög oder Berufsausbildungshilfe ebenfalls in einem der Monate Sept. bis Dez. 2022 bezogen haben.
Der Zuschuß wird ohne Antrag ausgezahlt. Lt. Auskunft des Ministeriums erfolgt die Zahlung in BW voraussichtlich noch Ende dieses Quartals. Wer noch Fragen hat, sollte sich an das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wenden.
Offen ist für mich , warum die einzelnen Bundesländer zu unterschiedlichen Terminen auszahlen. Teilweise wurde von einzelnen Ländern schon Anfang Januar, Februar oder März gezahlt. Andere Länder beabsichtigen erst frühestens Anfang April zu zahlen. Es ist zwar schön, daß unsere Regierung die Bürger bei den gestiegenen Energiepreisen etwas entlasten möchte, unbegreiflich ist für mich, warum man der Vorschrift des GG nicht folgt und alle Bürger gleich behandelt. Mit Föderalismus hat das wenig zu tun, denn der Heizkostenzuschuß ist eine Vorschrift des Bundes dessen Ausführung wiederum dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes unterliegt.