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Wenn Versicherte mit geringem Einkommen Zahnersatz benötigen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für diese Härtefallregelung ist, dass die Betroffenen 2022 ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 1316 Euro haben. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, sind 1809,50 Euro maßgeblich, plus jeweils 329 Euro für jeden weiteren Angehörigen. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für Studierende mit Bafög-Anspruch und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Mit der Härtefallregelung können Versicherte eine komplett kostenfreie Regelversorgung, sprich die gesetzlich festgelegte Standardtherapie, erhalten. Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird individuell berechnet. Hier ist wichtig, dass der Härtefall vor der Behandlung bei der Kasse beantragt wird.