Seit Ende Januar ist die Ritterstraße Fußgängerzone. Mit einheitlichen Regeln sind gleichzeitig fast alle Esslinger Fußgängerzonen für Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegeben.
Der ADFC Esslingen zieht nach einem halben Jahr eine positive Zwischenbilanz. “Wir begrüßen es sehr, dass die Esslinger Fußgängerzonen jetzt in Schrittgeschwindigkeit mit dem Rad befahren werden dürfen,” sagt ADFC-Kreisvorsitzender Joachim Schleicher. Damit setze Esslingen, wie bereits über 100 weitere Städte, eine mobilitätswissenschaftliche Erkenntnis um: Wer Menschen dazu einlädt mit dem Rad in der Stadt zu kommen, fördert ein lebendige Stadt und klimafreundliche Mobilität.
Positiv wirkt die Radfreigabe zudem auf Handel und Gastronomie. Studien und Erfahrungen aus ganz Europa belegen, dass Radfahrende gute und treue Kunden sind. Sie kommen öfter in der Stadt als Autofahrende und sorgen dabei unterm Strich für höhere Umsätze.
Begrüßenswert und wichtig ist für den ADFC, dass die Stadtverwaltung die geltenden Regeln für ein gutes Miteinander nachhaltig bekannt macht. Schleicher apelliert an Radfahrer*innen zur Rücksichtnahme auf Schwächere. Denn oberste Priorität hat auch für ADFC und VCD, dass Fußgänger*innen sich frei und ungehindert bewegen und wohlfühlen können. Deshalb haben diese weiterhin grundsätzlich Vorrang. Geradelt darf maximal in Schrittgeschwindigkeit (7-11 km/h) werden. Zum Überholen von Fußgänger*innen braucht es mindestens “Wohlfühlabstand”.
Ergänzend dazu setzt sich der ADFC Esslingen für ein Hauptradnetz außerhalb der Fußgängerzonen ein. Fahrradstraße und Bahnhof müssten attraktiv und direkt verbunden werden, sagt Schleicher im Blick auf die beschlossenen Umweltspuren auf der Kiesstraße. Die Freigabe der Fußgängerzonen stellt keinen Ersatz für eine adäquate und fahrradfahrerfreundliche Infrastruktur dar, sondern dient dem “Flanieren per Rad”.