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In dieser Woche verschickte die Stadt Esslingen die neuen Grundsteuerbescheide für 2025. Diese basieren auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig sei. Das Land Baden-Württemberg hat einen Sonderweg bei der notwendig gewordenen Neuausrichtung und Neuberechnung der Grundsteuer eingeschlagen, indem ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt wurde. Demnach wird für die Höhe der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen, allein der Bodenrichtwert zugrunde gelegt. Die Stadt Esslingen hat den neuen Hebesatz auf Basis einer angestrebten Aufkommensneutralität festgelegt. Das führt nun zwangsläufig dazu, dass manche Grundstückseigentümer weniger bezahlen als bisher (vor allem Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern), andere dagegen teilweise deutlich mehr (vor allem Eigentümer von großen Grundstücken mit geringer Bebauung).
„Die Landesregierung hat es sich 2020 mit dem Gesetz zur Landes-Grundsteuer zu einfach gemacht“, kritisiert der Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Nicolas Fink. „Der Sonderweg, für den sich Grün-Schwarz entschieden hat, kommt manche Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg teuer zu stehen. Denn das Modell der Landesregierung orientiert sich ausschließlich an der Grundstücksfläche“, erklärt Fink. „Dabei sollte es gerade in Baden-Württemberg eine Rolle spielen, ob auf der gleich großen Grundstücksfläche eine Villa oder ein Einfamilienhaus steht“, betont Fink. „Mietern und Eigentümern drohen so ungerechtfertigte Mehrbelastungen, die bis zur Verdopplung der Steuerlast führen können.“ Nicolas Fink plädiert deswegen auch in Baden-Württemberg für ein wertabhängigen Modell wie im Bund, das Wert, Alter und Zustand des Gebäudes einbezieht. Die zahlreichen Einsprüche gegen das Baden-Württembergische Modell werden noch geprüft und könnten diesen Sonderweg kippen.