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Es wird viel um das neue Gebäudeenergiegesetzes diskutiert, häufig in populistischer Manier. Was sind die Eckpunkte? Im NEUBAU sollen künftig nur noch Heizungen verbaut werden dürfen, die mit mindestens 65% sogenannten erneuerbaren Energien betrieben werden. Im BESTAND dürfen Öl- und Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, weiter betrieben werden. Bei einem Defekt dürfen diese repariert werden. Dass eine jüngere Öl- oder Gasheizung irreparabel ausfällt, kommt praktisch nicht vor. Es werden aus politischen Gründen Ängste geschürt. Heizungen, jünger als 30 Jahre, werden in aller Regel gewartet und bei Bedarf repariert, dies auch schon lange bevor dieses Gesetz diskutiert wurde.
Ist allerdings eine Öl- oder Gasheizung in die Jahre gekommen und es wird ein Austausch geplant, dann erst soll das Gesetz auch im BESTAND greifen. In diesem Fall muss ein Eigentümer so oder so Geld investieren. Deshalb ist es sinnvoll, dass hier nicht einfach ein weiter so gilt. Die sogenannte JAHRESARBEITSZAHL ist ein Alleinstellungsmerkmal der Wärmepumpe. Bei einem Wärmebedarf von 12.000 KWh und einer JAHRESARBEITSZAHL von DREI benötigt die Wärmepumpe 4.000 KWh Strom/Jahr. Die JAHRESARBEITSZAHL kann im Einzelfall höher liegen oder niedriger und hängt von vielen Faktoren ab: Wie gut ist das Haus gedämmt? Wie streng ist der Winter? Wie hoch ist die Raumtemperatur? Wie leistungsstark sind die Heizkörper bei niedrigen Vorlauftemperaturen? Fussboden- und Wandheizungen werden meist mit Vorlauftemperaturen um 35 Grad betrieben, das ist optimal für eine Wärmepumpe. Handelsübliche Wärmepumpen können aber mit Vorlauftemperaturen bis zu 55 Grad umgehen. Umwirtschaftlich wird es bei höherer Vorlauftemperatur. Anstelle einer Fussbodenheizung können auch Heizkörper eingesetzt werden, die bei geringerer Vorlauftemperatur mehr Leistung bringen. Oder es kommt ein Hybrid-System zum Einsatz. Dabei unterstützt eine Gasheizung die Wärmepumpe bei sehr kalten Tagen… Fortsetzung folgt.