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Esslingen-Feinstaub-Lärm e.V.

Filterpflicht für Holzöfen & Verbrennungsverbot

Foto: Esslingen-Feinstaub-Lärm e.V.

ES BERICHTET EIN VEREINSMITGLIED:

„Ach wie fein ist es, Heizkosten und Deponiegebühren zu sparen und das alte, auf Wiesen oder sonst wo lagernde Gerümpel im Holzofen oder auf einer Wiese zu verbrennen. Die einen werden günstig ihren Dreck los, anderen sparen Heizkosten. Wohlgemerkt, so handeln gut situierte Bürger.  

Ein sich um keinen Deut um Umwelt und Mitmenschen kümmernde Nachbar bestimmt, wann die lieben Mitmenschen ihre Wohnung lüften können und wie gesund sie leben. Durch Home-Office kann immer Holz in den Ofen gelegt werden, so dass der Kamin ständig qualmt. Leidtragenden sind schutzlos dieser „Tyrannei“ ausgeliefert.

Auf den Wiesen sind kleine, der Feuerwehr gemeldete Feuer erlaubt. Aber was ist ein kleines Feuer? Richtet sich dies nach der Flammenhöhe, nach Brenndauer oder nach den Kubikmetern verschmutzter Luft? Wenn sich eine Rauchfahne über einen Kilometer in die Wohngebiete hinzieht, wer fühlt sich in dem Kompetenzwirrwarr von Ordnungs-, Grünflächen- und Umweltamt sowie unterer Naturschutzbehörde zuständig?

Als Sofortmaßnahme brauchen wir eine Filterpflicht für Holzöfen und ein konsequent kontrolliertes Verbrennungsverbot für behandeltes Holz und Abfälle. Es geht nicht nur um unsere Umwelt, sondern auch um unsere Lebensqualität und Gesundheit.“

WAS GILT IN ESSLINGEN?

Auszug aus der Esslinger Satzung für Öfen und Heizungen:

§3 Abs (1) Brennstoffe dürfen nur unter folgenden Vorraussetzungen verwendet werden:

Punkt 3, Abs. 2: „In Feuerstätten bis max. 11KW Nennwärmeleistung darf naturbelassenes, stückiges Holz im luftrockenen Zustand GELEGENTLICH (5 Stunden an je 8 Tagen pro Monat, kein kumulieren) verbrannt werden, wenn es sich um Feuerungen handelt, die nicht vorrangig für Heizzwecke geeignet sind und keine mechanische Luftumwälzung besitzen (sogenannte Komfortöfen).“

Punkt 4: „Andere Brennstoffe (ausser Gas und Heizöl) dürfen nicht verwendet werden“ >> Kohle und Briketts sind verboten.

(Download unter www.feinstaub-esslingen.de)