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Fahrradstraßen bringen mehr Sicherheit…

Foto: Quimby/Philipp Böhme

…für Radfahrende, aber auch alle anderen nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer! Über Fahrradstraßen und -zonen ärgern sich viele Autofahrer, sind ihnen dort doch gewohnte Privilegien genommen.

Doch die Einschränkungen für den Autoverkehr haben unbestreitbare Vorteile: Die Straßen werden ruhiger, der Verkehrslärm und die Luftbelastung werden reduziert und die Lebensqualität steigt. Auf unserer Fahrradstraße – der Hindenburgstraße – lassen sich die positiven Wirkungen erleben – allerdings, ebenso wie in der Fahrradzone in der Gartenstadt, nur mit Einschränkungen: Sie darf mit Kraftfahrzeugen befahren werden und Parken ist fast überall beidseits erlaubt. Weil motorisierte Verkehrsteilnehmer die geltenden Regeln nicht kennen, kommt es öfters zu kritischen, gefährlichen Situationen.

Es gilt prinzipiell ein Tempolimit von 30 km/h. Auch wenn es für Autofahrer nicht leicht zu akzeptieren ist: Sie sind nur Gast auf der Fahrradstraße und müssen sich in ihrer Geschwindigkeit auf Radfahrende einstellen.

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, selbst wenn sie deswegen nicht überholt werden können. Kraftfahrer müssen ggf. ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.

Es ist unerlässlich, dass Autofahrende, die die Fahrradstraße nutzen, diese speziellen Regeln kennen und beherzigen, damit die immer wieder auftretenden brenzligen Situationen vermieden werden und so ein sicheres und entspanntes Vorankommen ermöglicht wird.