ANZEIGE
Kategorien
Sozialverband VdK

Erwerbsminderungsrentner dürfen hoffen

Insgesamt sind 1,8 Mio. Menschen frühzeitig in Rente, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Sie mussten bei der Berechnung der Renten Abschläge hinnehmen, so als ob sie freiwillig frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wären. Nun hat der Bundestag beschlossen, diese Rentenkürzung ab Januar 2019 nicht mehr vorzunehmen. Aber nur für die Neurentner – nicht für die Bestandsrentner, die teilweise schon viele Jahre mit reduzierten Renten auskommen müssen.

Der Sozialverband VdK hält dies für eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und hat dagegen prozessiert. Nun wurde die Musterklage beim Bundessozialgericht (BSG) wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung aufgrund unserer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen. Lediglich 8% der Nichtzulassungsbeschwerden waren seither vor dem BSG erfolgreich. Insofern ist es ein großer Erfolg des VdK, der hoffen lässt, dass die Ungleichbehandlung aufgehoben wird. Sollte das BSG unserer Rechtsauffassung nicht folgen, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.