Foto: -oh- (goodbusinessforeveryone.blogspot)
… sollte für uns alle zur Leitlinie werden! Denn die menschliche Zivilisation schädigt sich in zunehmendem Ausmaß selbst: durch nicht angepasstes Wirtschaften zerstören wir vielfach die Bodenfruchtbarkeit und natürliche Lebensräume, betreiben Raubbbau an Rohstoffen, vermüllen die Meere, verschärfen die Klimakrise und vermindern die biologische Vielfalt. Also, wie man schon seit Langem sagt: Wir sägen fortwährend an dem Ast, auf dem wir sitzen!
Dahinter steht vor allem die Meinung, dass in unserer Zivilisation ständig alles wachsen müsse: die Geldflüsse, und damit einhergehend auch die Umsätze an Material, z.B. Beton, sowie an Energie, Bauland usw. usw.. Viele denken, wir könnten aus dem Vollen schöpfen, und halten das schon seit Generationen für ein selbstverständliches und alternativloses “Gewohnheitsrecht”.
Tatsächlich hat diese gefährliche Mentalität auch in das staatliche Rechtswesen hineingewirkt: während wirtschaftliche Interessen seit jeher privilegiert und leicht einklagbar waren, wurde der Erhalt der Lebensgrundlagen als nachrangig eingestuft.
Angesichts der sich zuspitzenden Situation ändert sich das nun allmählich – hier drei Beispiele:
Seit 2002 ist im Grundgesetz, Art. 20a, verankert: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …. durch die Gesetzgebung und …. durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.”
Aber das muss nach und nach auch mit Inhalt erfüllt werden! Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht im März verfügt, dass der Staat durch Klimaschutzgesetze stimmige Vorsorge betreiben MUSS, und nicht den Jüngeren übermächtige Belastungen hinterlassen darf.
Und ganz aktuell: Bisher konnten Firmen nach dem ECT-Vertrag vor privaten (!) Schiedsgerichten Milliardensummen einklagen, wenn ein Staat z.B. aus der klimaschädlichen Kohlenutzung aussteigen wollte. Aber das hat der Europäische Gerichtshof nun am 2. Sept. beendet!