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Die evangelischen Landeskirchen (Baden und Württemberg) und die beiden katholischen Kirchen (Diözese Rottenburg-Stuttgart und Erzdiözese Freiburg) geben über ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas die Kirchensteuer, die durch die gesetzliche Energiepreispauschale zusätzlich eingenommen wurde, vollständig an Bedürftige weiter. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugute, die letztlich tatsächlich durch die hohen Energiekosten in eine Notlage gekommen sind.
In der Evangelischen Landeskirche wurden zusätzliche 5,2 Millionen Euro eingenommen. Über die Fondsgelder kann die Diakonie unbürokratisch helfen. Nachzahlungen für Energie oder gestiegene Abschlagszahlungen sollen kein Grund sein, dass eine Armutsspirale in Gang kommt.
Menschen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können bei den Diakonischen Bezirksstellen (DBS) in Esslingen, Filder, Nürtingen und Kirchheim Teck Zuschüsse für Energiekosten (Energiebeihilfen) beantragen. Antragsberechtigt sind Haushalte, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte.
Die Antragstellung ist unkompliziert. Sie erfolgt in der örtlichen DBS über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und den Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen.
Kontakt: Diakonisches Beratungszentrum Esslingen, Berliner Straße 27, 73728 Esslingen, Tel.: 0711/342157-0