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Einstellung der standesamtlichen Nachrichten

Stadt Esslingen

Im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die standesamtlichen Nachrichten in Esslingen am Neckar eingestellt. Die jährliche Statistik des Esslinger Standesamtes, die stets zu Beginn des Jahres veröffentlicht wird, bleibt davon unberührt.

Die Städte und Gemeinden hatten die standesamtlichen Nachrichten traditionell in den Amtsblättern oder ersatzweise in den Tageszeitungen veröffentlicht. Der Fachverlag für Standesamtswesen hatte bereits im Mai 2021 unter Berufung auf die DSGVO die technische Möglichkeit zur Erstellung entsprechender Veröffentlichungslisten eingestellt. Daraufhin waren die Listen deshalb zunächst noch übergangsweise manuell von den Mitarbeiterinnen des Standesamtes aufwändig zusammengestellt worden.

Was vielleicht für den ein oder anderen zur lieb gewordenen Tradition geworden ist, entbehrt seit 1998 einer Rechtsgrundlage. Im Zuge der Eherechtsreform entfiel damals die Aufgebotspflicht, also der Aushang heiratswilliger Paare vor der eigentlichen Eheschließung. Seither wurden in den Bereichen Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen lediglich auf Wunsch der Betroffenen die Daten an die Esslinger Zeitung mit ihren Wochenblättern weitergegeben. Zudem konnte man sie im Aushang beim Standesamt einsehen. Angesichts der sich stetig verändernden Medienlandschaft ist die Zahl dieser Einwilligungen zur Veröffentlichung in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die standesamtlichen Nachrichten spiegeln bereits seit Jahren nur noch einen Bruchteil der tatsächlich beurkundeten Personenstandsfälle wider.