Foto: Ursula Hofmann
Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Kann ich meinem Kind mit Behinderung überhaupt etwas vererben? Wo kann ich ein Testament für Menschen mit Behinderung(en) erstellen lassen? Was ist dabei zu beachten? Diese Fragen, die viele Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung beschäftigt, möchte diese Informationsveranstaltung aufgreifen und erklären.
Württ. Notariatsassessor und zertifizierter Mediator, Andreas Kuhn, wird Sie umfassend informieren und Ihre Fragen beantworten.
Am Dienstag, 22. März um 20 Uhr im SBBZ Rohräckerschule Esslingen- Zollberg im großen Speisesaal
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Der Eintritt ist frei. Ohne Anmeldung. Es gelten die tagesaktuellen Coronaregeln.
Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss.