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Mit knapper Mehrheit beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Satzung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Dass Esslingen ein solches Instrument zur zweckgemäßen Nutzung von Wohnraum erhält, wurde bereits Ende 2021 beschlossen. Die nun nach heftigem Widerstand der Gegner eines Zweckentfremdungsverbots endlich auf den Weg gebrachte Satzung war eigentlich nur eine Formsache. Regina Rapp, Stadträtin der SPD-Gemeinderatsfraktion, begründete die Zustimmung ihrer Fraktion wie folgt: „Als Stadt haben wir die Verantwortung, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere den Leerstand, aber auch andere Zweckentfremdungen von Wohnraum zu reduzieren und sicherzustellen, dass dieser Wohnraum der Gemeinschaft zugutekommt. Ein Baustein hierfür – keinesfalls das Allheilmittel, das behauptet niemand – ist die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung.“ Oder, wie Rapp es gerne nennen würde, eine Wohnraum-Schutz-Satzung. „Denn genau dieser gesetzliche Spielraum wurde bislang nur den Kommunen mit Wohnraummangellage gegeben, um begrenzten Wohnraum möglichst effektiv zu schützen,“ so Rapp weiter. Im Übrigen sind in Esslingen nicht die Ferien- oder Monteurswohnungen das vordringliche Problem. Problematisch ist in erster Linie der dauerhafte Leerstand, und es geht um eine präventive Steuerungswirkung. Grundgesetz Artikel 14 besagt „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Rapp abschließend: „Dieser maximal kurze Satz ‚Eigentum verpflichtet.‘ fasst den Kern dessen zusammen, was wir heute beschließen wollen: die Verpflichtung, Wohnraum bestmöglich zu nutzen und ihn der Gemeinschaft der Esslingerinnen und Esslinger zur Verfügung zu stellen. Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein Instrument, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Damit ist es kein Angriff auf das Eigentumsrecht, sondern ein Aufruf zur solidarischen Nutzung von Wohnraum.“