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Seit August 2021 gibt das vom Bundestag erlassene Klimaschutzgesetz (KSG) – abgestimmt auf EU-weit geltendes Recht! – verbindlich vor, dass Deutschland bis 2045 “klimaneutral” werden soll. Egal, was man darunter genau versteht – vom jetzigen Stand aus wäre es ohnehin ein sehr anspruchsvoller Weg bis dahin.
Jedoch, man reibt sich verwundert die Augen, weiterhin bewegt sich in manchen Bereichen so gut wie gar nichts in dieser Richtung! Das betrifft insbesondere die Sektoren “Verkehr” und “Gebäude”. Gerade in diesen beiden werden hartnäckig die nötigen Minderungen an Klimagas-Emissionen verfehlt.
Aber niemanden in den zuständigen Bundesministerien scheint das ernsthaft zu betrüben! Laut Gesetz müssten diese in Abstimmung mit dem Expertenrat für Klimafragen Sofortprogramme vorlegen, um wenigstens im Folgejahr die Grenzen einzuhalten. Aber nichts geschieht! Stattdessen haben Wohlhabende weiterhin die Zusicherung, auf großen Teilen des Autobahnnetzes sinnlos herumrasen zu dürfen, und immer noch werden überschwere Fahrzeuge mit hohen Verbrauchs- und Emissionswerten als “Dienstwagen” subventioniert – aus Steuermitteln! Auch im Gebäudebereich bleibt das Programm unverändert: der Neubau von energetisch höchst aufwändigen Häusern, verbunden mit ständig weiterer Versiegelung natürlichen Bodens – BEIDES verschlimmert unsere sowieso schon katastrophale Klimabilanz immer noch weiter.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verklagt der BUND deshalb nun die Bundesregierung auf wirksame Klimaschutz-Maßnahmen auch im Verkehrs- und Gebäudesektor. Wir fordern, den Zielen des Klimaschutzgesetzes durch Einsparung von weiteren 3,1 Mio Tonnen CO2-Äquivalenten im Verkehrs- und 2,5 Mio Tonnen im Gebäudebereich wenigstens näherzukommen. Da die Regierung dazu von allein bisher nicht fähig oder nicht willens war, müssen wir die Erfüllung des Klimaschutzgesetzes vor Gericht einfordern – im Interesse unserer Kinder und Enkel.