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Die Linke Esslingen

Das Wohnzimmer ist „irgendwo draußen in der Stadt“

Foto: DIE LINKE, AStR W. Bolzhauser

Die Stadt bietet Obdachlosen in kalten Nächten seit dem 1. November wieder ein Dach über dem Kopf in der Fleischmannstraße 26 an: den Erfrierungsschutz. Das ist grundsätzlich gut so, aber die Räume sind nur von 17 Uhr an geöffnet und werden vormittags um 10 Uhr wieder geschlossen.

Wohin dann, wenn erschwerend während der Coronapandemie, die bekannten Angebote zum Aufhalten und Aufwärmen geschlossen sind? Der Aufenthalt ist auf drei Nächte begrenzt. Und danach? DIE LINKE fragt sich, ob danach alle Menschen versorgt sind?

Um die Gesundheit der obdachlosen Menschen war es auch ohne die Pandemie schon schlecht bestellt! Der Sozialmediziner Dr. Gerhard Trabert fordert ein zusätzliches Schutzkonzept für Obdachlose im Corona-Winter. Das wird auch in Esslingen dringend benötigt. 2018 waren ca. 41 000 Menschen ohne jegliche Unterkunft auf der Straße in Deutschland, ein Viertel davon Frauen. Die Gesamtzahl von wohnungslosen Menschen (ohne anerkannte Geflüchtete) im Jahr 2018 betrug 237.000 Menschen. Die meisten von ihnen waren in Notunterkünften untergebracht. DIE LINKE fordert ein Grundrecht auf Wohnen (Art. 14a) in das Grundgesetz aufzunehmen. Jeder Mensch hat das Recht auf menschenwürdigen, diskriminierungsfrei zugänglichen und einkommensgerechten Wohnraum.

Den obdachlosen Menschen in Esslingen wäre zunächst ein wenig geholfen, wenn sie, wie in anderen Städten auch (z.B. Stuttgart), tagsüber in den Räumen bleiben könnten und auch solange bis ein Anschlussangebot gefunden ist. Als Stadt darauf zu hoffen, dass Obdachlose in andere Städte ziehen, ist nicht hinzunehmen. Laut den Corona-Richtlinien gilt: Möglichst wenige und keine wechselnden Kontakte. Möglichst zu Hause bleiben! Das ist nicht einzuhalten, wenn das Wohnzimmer „irgendwo draußen auf der Straße“ ist.