ANZEIGE
Kategorien
Turnverein 1894 Zell e.V.

Corona: Neue Regeln ab 01.07.2020

Liebe TV-Mitglieder,

die Corona-Lockerungen ab 01.Juli führen dazu, dass wieder Mannschaftssport in beschränktem Umfang stattfinden kann. Von der 1,5m-Abstandsregel kann abgewichen werden, sofern es erforderlich ist. Duschen und Umkleideräume dürfen wieder benutzt werden. Die Gruppen im Training sollen nicht größer als 20 Personen sein. Bei den Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten ändert sich nichts (Corona-Verordnung vom 22.05.2020 gültig). Der Turnverein Zell nutzt diese Chance, um weitere sportliche Angebote nach dem 01.07.2020 wieder aufzunehmen.

Ausnahme ist der Sportbetrieb in der Sporthalle Berufsschulzentrum (BSZ) die zwar ebenfalls den Verordnungen des Landes Baden- Württemberg folgen, jedoch für den Kreis Esslingen noch verschärfte Regelungen bestehen. Über neueste Entwicklungen in dieser Sporthalle wird umgehend informiert.

Folgender Sport folgt den Regeln der Schulverordnung und bleibt untersagt:
– Eltern-Kind-Turnen, Vorschulturnen, Kinderturnen (Jungen u. Mädchen) 

Folgende Sportarten (Wettkampf- und Breitensport) mit Einschränkung sind wieder zulässig:
– Parkour (s. Hinweis zum BSZ)
– Leichtathletik Lauf und Mehrkampf
– Leistungsorientiertes Geräteturnen
– Taekwondo (s. Hinweis zum BSZ)
– Kindertanz (s. Hinweis zum BSZ)
– Jazztanz
– Rückenfitness und Entspannung
– Vitale Frauengymnastik
– Männergymnastik
– Wirbelsäulengymnastik
– Seniorengymnastik
– Kursangebot Pilates (s. Hinweis zum BSZ)
– Aerobic (s. Hinweis zum BSZ)
– Kursangebot Wirbelsäule (s. Hinweis zum BSZ)
– Tempora Männer und Frauen
– Ambulante Herzsportgruppen (s. Hinweis zum BSZ)
– Kindertanz (s. Hinweis zum BSZ)
– Funktionsgymnastik
– Freizeit-Volleyball
– Freizeit-Basketball (s. Hinweis zum BSZ)
– Freizeit-Prellball 

Bitte haben Sie Verständnis für die Situation in der Sporthalle Berufsschulzentrum. Allen anderen viel Spaß beim Wiedereinstieg und bleiben Sie gesund!

Euer Turnverein Zell