„Die Stadt Esslingen schließt die meisten nach der 1. BImSchV zulässigen luftverunreinigenden Brennstoffe wie Stein- und Braunkohlen, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz aus. Grundsätzlich ist auch die Verbrennung von Holz ausgeschlossen. Nach § 67 LBO besteht in Baden- Württemberg die Pflicht neue oder baulich wesentlich veränderte Feuerstätten vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger abnehmen zu lassen. Dieser weist… Weiterlesen
