Foto: t1
Als Vertreter öffentlicher Interessen haben wir eine Stellungnahme zum t1-Lärmgutachten abgeben, mit welchem die Öffnungszeiten des Jugendhaus beschränkt werden sollen. Hier ein Auszug unserer Stellungnahme:
Einleitung
Nach den Silvester-Krawallen hat die Stadt Berlin angekündigt Beschränkungen zurückzunehmen, die Jugendhäusern auferlegt wurden. Wie wichtig auskömmliche Jugendarbeit ist, wird einer Gesellschaft leider immer erst dann bewusst, wenn Dinge aus den Fugen geraten.
1. Lärm
Der Lärm-Gutachter weist darauf hin, dass die angenommenen Grenzwerte aus rechtlicher Sicht nicht auf das Bebauungsgebiet anzuwenden sind, sondern von der Stadtverwaltung selbst als zu prüfend gefordert wurden. Wir wollen wissen, weshalb die Stadtverwaltung diese Prüfung in Auftrag gegeben hat. Die Priorität der Verwaltung muss auf dem Schutz von Jugendarbeit und dem sozialen Zusammenhalt liegen. Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen, obliegt dem künftigen Bauherren.
2. Luft
Unweit der geplanten Bebauung betreibt die SWE eine Hackschnitzel-Heizzentrale. Die Anlage stößt 0,051 g/m3 Staub aus und kann damit die Grenzwerte der aktuellen BIschV (0,020 g/m3) NICHT erfüllen. Die Anlage genießt Bestandsschutz. Die Anlage wird ohne Feinstaubfilter betrieben, für Grobstäube ist ein Zyklon in Betrieb. Der Rauchgaskondensator musste aufgrund zu hoher Schadstoffkonzentrationen im Abwasser deaktiviert werden.
Schon heute klagen Anwohner über die starke Geruchsbelästigung und haben begründete Sorge um ihre Gesundheit. Das Heranrücken der Wohnbebauung an die Hackschnitzelanlage wird die Situation weiter verschärfen.
3. Fazit
Wir empfehlen von einer Bebauung des Bolzplatzes abzusehen und wertvolle Jugendarbeit zu stärken anstatt empfindlich zu schwächen. Das soziale und ehrenamtliche Engagement der Menschen auf dem Zollberg sollte gewürdigt werden und nicht Missachtung finden. Die zu erwartende Verwerfungen im Stadtteil sind durch nichts zu rechtfertigen.