ANZEIGE
Kategorien
Turnerschaft Esslingen 1890 e.V.

Bescheinigungen für reduzierten Beitrag

Foto:

Damit der reduzierte Mitgliedsbeitrag auch im kommenden Jahr gewährt werden kann, muss bis spätestens 30. November eines Jahres eine gültige Bescheinigung vorgelegt werden.

Anspruch auf den reduzierten Beitrag haben unter anderem:

Schüler*innen

Auszubildende

Student*innen

Teilnehmer*innen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD)

Wichtig: Alle Bescheinigungen – mit Ausnahme des Rentenausweises – müssen jährlich und unaufgefordert neu eingereicht werden. Der Rentenausweis muss nur einmalig vorgelegt werden.

Frist beachten: Liegt bis zum 30. November keine gültige Bescheinigung vor, wird im Interesse des Vereins automatisch der reguläre Beitrag für das Folgejahr berechnet. Eine nachträgliche Rückerstattung ist nicht möglich.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Die Bescheinigungen bitte an info@ts-esslingen.de schicken. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die genannte E-Mail der Geschäftsstelle.